00 / Kostenloser BFSG-Check

Seit Juni 2025 gilt das BFSG. Erfüllt deine Seite das Nötigste?

Wir prüfen die Punkte, die sich von außen automatisch prüfen lassen: ob eine Erklärung zur Barrierefreiheit verlinkt ist, ob Bedienelemente beschriftet sind, ob Kontraste reichen und ob man ohne Maus durch die Seite kommt.

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Keine AnmeldungWir lesen nur, wir ändern nichts68 Prüfungen insgesamt
01 / Wen es betrifft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es trifft nicht jede Website, sondern vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: also Seiten, über die Verbraucher etwas kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen. Ein Onlineshop fällt darunter, ein Buchungsformular auch, eine reine Visitenkartenseite ohne Abschlussmöglichkeit nicht.

Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Wer als Einzelperson einen kleinen Shop betreibt, ist also bei den Dienstleistungen meistens außen vor, sollte sich darauf aber nicht blind verlassen.

Wer betroffen ist, braucht unter anderem eine Erklärung zur Barrierefreiheit (§ 14 BFSG) und muss die Anforderungen der EN 301 549 erfüllen, die für Websites im Wesentlichen auf die WCAG 2.1 auf Stufe AA hinausläuft.

02 / Was sich automatisch prüfen lässt, und was nicht

Automatisch prüfbar ist ungefähr ein Drittel der Kriterien: fehlende Alternativtexte, Bedienelemente ohne Beschriftung, zu geringe Kontraste, fehlende Sprachauszeichnung, Formularfelder ohne zugehöriges Label, Fokus, der beim Tastaturdurchlauf verschwindet. Genau diese prüfen wir.

Nicht automatisch prüfbar ist der Rest, und das ist der wichtigere Teil: ob eine Alternativbeschreibung das Bild tatsächlich beschreibt, ob die Reihenfolge beim Durchtabben Sinn ergibt, ob eine Fehlermeldung verständlich ist, ob sich der Bestellvorgang mit einem Screenreader wirklich abschließen lässt. Wer das ernst nimmt, testet mit echten Menschen. Jedes Werkzeug, das dir eine grüne Vollständigkeitsmeldung verkauft, lügt, unseres eingeschlossen.

03 / Was wir prüfen

Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden und erreichbar, Sprachauszeichnung der Seite, Beschriftung von Bedienelementen und Formularfeldern, Alternativtexte, Kontrastverhältnisse im sichtbaren Text, sichtbarer Tastaturfokus und ein Sprunglink zum Inhalt.

Das sind technische Beobachtungen mit Verweis auf die jeweilige Regel, keine Bewertung deines Falls und keine Rechtsberatung.

Die Prüfungen dazu
DE-A11Y-01
Keine Erklärung zur Barrierefreiheit

Wer online verkauft, für den erwartet das BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Wir prüfen, ob eine verlinkt ist. Allgemeine Information.

ANLEITUNG Lovable-Website absichern: die Liste zum Abarbeiten

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Häufige Fragen
Gilt das BFSG für meine kleine Seite?

Wenn über die Seite nichts gekauft oder gebucht werden kann, in der Regel nicht. Wenn doch, hängt es an der Kleinstunternehmer-Ausnahme: unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme bei Dienstleistungen. Ob du darunter fällst, klärst du mit einer Anwältin.

Was passiert, wenn ich es nicht erfülle?

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder. Sie kann Mängel feststellen, Fristen setzen und im Ernstfall die Dienstleistung untersagen; Bußgelder bis 100.000 Euro sind vorgesehen. In der Praxis beginnt es fast immer mit einer Beschwerde und einer Aufforderung.

Reicht eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Nein. Die Erklärung ist Pflicht, aber sie ersetzt die Barrierefreiheit nicht. Eine Erklärung, die Vollständigkeit behauptet, während die Seite nicht mit der Tastatur bedienbar ist, macht die Lage schlechter, nicht besser.

Kann ein KI-Builder das von allein?

Teilweise. Die erzeugten Seiten sind oft ordentlich ausgezeichnet, fallen aber regelmäßig bei Kontrasten, bei Icon-Schaltflächen ohne Beschriftung und beim sichtbaren Fokus durch, weil der wegdesignt wurde.

Alle rechtlichen Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen mit Verweis auf die jeweilige Regel. Deckproof bewertet deinen Einzelfall nicht und leistet keine Rechtsberatung.